Previous slide
Next slide

Hinweisgeber-Meldung

Am 16.12.2019 trat die EU-Hinweisgeber-Richtlinie, auch Whistleblower-Richtlinie genannt, in Kraft und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden.
Diese Richtlinie garantiert künftig hinweisgebende Personen, sogenannten Whistleblowern, die Gesetzes- oder Rechtsverstöße melden wollen, mehr Schutz. Jemand, der einen Missstand in der Hl. Geistspitalstiftung Landshut aufdeckt, darf keine Benachteiligung fürchten oder gar um seinen Job oder seine Zukunft bangen müssen. Außerdem verpflichtet die Richtlinie öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, klicken Sie auf den Link unten. Sie gelangen dann auf ein Kontaktformular um den Hinweis mitzuteilen.
In welchen Bereichen können Verstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden? (Art. 2 Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden)

z. B.
– Straftaten wie Nötigung, Erpressung, Betrug, Veruntreuung, Unterschlagung, Bestechung etc.
– inakzeptables Verhalten wie z. B. Pflege gegen Geld, Geschenke von unseren Bewohner*innen oder deren Angehörigen
– sexuell übergriffiges Verhalten

Wer darf einen Hinweis abgeben? (Art. 4 Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden)
Eine Meldung eines Hinweises können nur von bestimmten Personen abgegeben werden:
– Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 45 Absatz 1 AEUV
– Freiwillige und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten
– Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.

Diese Richtlinie gilt auch für hinweisgebende Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, von denen sie im Rahmen eines inzwischen beendeten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
Hinweise melden entweder an oder im untenstehenden Online-Formular.

Onlineformular